Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- GELTUNGSBEREICH
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere Kauf-, Werk-, und Werklieferungsverträge) und für alle Lieferungen und Leistungen der Team Sport Marchl & Neumaier GmbH (im Folgenden „Team Sport“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende AGB des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Team Sport.
1.2. Die AGB gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt werden.
1.3. Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 Abs 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz; idF: „Verbrauchergeschäfte“) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Kunden, die Verbraucher sind, werden in diesem Zusammenhang ersucht, insbesondere den Punkt 10. der vorliegenden AGB zu beachten.
1.4. Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten von Team Sport oder ihrer Vertriebspartner auf, werden unter www.team-sport.info/agb sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgestellt.
1.5. Soweit in diesen AGB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die am Liefertag gültige Preisliste von Team Sport gemeint.
- VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung binnen zwei Wochen oder Lieferung durch Sport Marchl zustande.
2.2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von Sport Marchl bestätigten Inhalt zustande.
2.3. Für den Fall, dass keine bestimmte Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart ist, kommt der Vertrag auch ohne die Auftragsbestätigung zustande, sofern die Lieferung oder Leistung von Team Sport innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Auftragserteilung erfolgt.
2.4. Der Vertragspartner wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass die Vertreter von Sport Marchl nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Solche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen Geschäftsführer von Sport Marchl.
2.5. Angaben in Katalogen, Prospekten, Websites etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.6. Bei Verbrauchergeschäften hat Sport Marchl in angemessener Frist, längstens jedoch binnen vier Wochen ab Erteilung des Auftrags dem Vertragspartner die Auftragsbestätigung zu übermitteln, andernfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an den Auftrag oder das Angebot gebunden.
- LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, ABNAHMEVERZUG
3.1. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder dem von ihm damit beauftragten Dritten (zB Spediteur) übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Sport Marchl selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an den Bestimmungsort durchführt.
3.2. Der Vertragspartner oder der von ihm beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Sport Marchl haftet weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.
3.3. Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von maximal acht Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig ist Sport Marchl berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Vertragsstrafe von 25% des Warenwertes (exkl. USt) als vereinbart.
3.4. Bei Verbrauchergeschäften geht -wenn Sport Marchl die Ware übersendet-die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Sport Marchl vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang Eigentum an der Ware. Sport Marchl behält sich das Eigentum gemäß Punkt 8. (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB vor, solange die Ware nicht gänzlich bezahlt ist.
- VERZUG
4.1. Im Falle eines von Sport Marchl zu vertretenden Verzugs ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50% der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet.
4.2. Im Falle des von Sport Marchl zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des Vertragspartners hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sport Marchl oder deren Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden von Sport Marchl ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1% des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung, maximal jedoch mit 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
- GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von Sport Marchl erbracht.
5.2. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (zB in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität, Farbe und Struktur, dies insbesondere aufgrund der vom Kunden ausgewählten Drucktechnik) sind unbeachtliche Mängel und gelten als vorweg als genehmigt.
5.3. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen (wissenschaftlichen und technischen) Erkenntnissen basieren, bleiben Sport Marchl ausdrücklich vorbehalten.
5.4. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen von Sport Marchl unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
5.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
5.6. Bei begründeten Mängeln ist Sport Marchl berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausgeschlossen.
5.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von Sport Marchl nicht er-
mächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
5.8. Sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (hierbei handelt es sich jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere falsches Wasch- und Reinigungsverhalten des Vertragspartners) oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass Sport Marchl für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
5.9. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922ff ABGB und § 9 KSchG.
- HAFTUNG
6.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet Sport Marchl nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Sport Marchl gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
6.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet Sport Marchl nicht.
- PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
7.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so werden sämtliche Preise gemäß § 9 Abs 1 Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet (Bruttopreise).
7.2. Die Rechnungen von einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen (Bruttopreise) binnen 10 Tagen spesenfrei zur Zahlung fällig.
7.3. Sport Marchl ist berechtigt, bereits vor Auslieferung der Waren eine Anzahlung der gesamten Auftragssumme zu verlangen. Diese ist binnen acht Tagen ab Erhalt der von Sport Marchl erteilen Auftragsbestätigung zu bezahlen. Sollte der Vertragspartner die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, so trifft Sport Marchl keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
7.4. Sämtliche Forderungen von Sport Marchl werden sofort fällig, wenn der Vertragspartner mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber Sport Marchl in Verzug gerät. Das Gleiche gilt im Falle der Zahlungseinstellung. Sport Marchl ist in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.5. Bei Zahlungsverzug ist Sport Marchl berechtigt
- bei Unternehmergeschäften Verzugszinsen nach § 456 UGB zu verrechnen. Sport Marchl bleibt es unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
- Bei Verbrauchergeschäften nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen.
- Mahn-, Inkasso-, und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüber hinaus gehender Betreibungskosten iSd § 1333 Abs 2 ABGB einen Pauschalbetrag von EUR 40 gemäß § 458 UGB.
- im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.
Eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.
7.6. Bei Zahlungsverzug ist Sport Marchl berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Sport Marchl ist berechtigt, in diesen Fällen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung verlangt werden.
7.7. Sport Marchl ist berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.
7.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben werden, mit Forderungen von Sport Marchl aufzurechnen oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Das Aufrechnungsverbot sowie der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gelten nicht bei Verbrauchergeschäften.
7.9. Es werden nur Waren in einwandfreiem Zustand zurückgenommen und mit 90% des Warenwertes vergütet. Abholkosten werden gesondert verrechnet.
- EIGENTUMSVORBEHALT
8.1. Die von Sport Marchl gelieferte Ware bleibt solange ihr Eigentum, bis die Ware unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Vertragspartner seine aus diesem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat.
8.2. Der Vertragspartner hat die von Sport Marchl gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig für Sport Marchl zu verwahren. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
8.3. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Ware an Sport Marchl ab. Dieselbe Regelung gilt analog für den Fall der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der gelieferten Ware.
In diesem Fall erwirkt Sport Marchl an den durch die Verarbeitung hergestellten Sachen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwerts ihrer Waren zu den neu hergestellten Sachen.
8.4. Werden die von Sport Marchl gelieferten Waren oder die daraus durch Be- und Verarbeitung hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile der Liegenschaft eines Dritten, sodass dieser durch die untrennbare Verbindung mit der Liegenschaft Eigentümer der von Sport Marchl gelieferten Ware wird, so tritt der Vertragspartner schon jetzt alle Ansprüche gegen den Dritten samt allen Nebenrechten an Sport Marchl ab, dies in der Höhe des Wertes der von Sport Marchl gelieferten und verbauten Waren.
8.5. Der Vertragspartner hat im Fall des Verzugs auf Verlangen von Sport Marchl seine Schuldner von der Tatsache der Abtretung zu verständigen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
8.6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von Sport Marchl zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Vertragspartner verpflichtet, das Eigentumsrecht von Sport Marchl geltend zu machen, Sport Marchl unverzüglich zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen von Sport Marchl zu setzen.
8.7. Bei Lieferung von Waren in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der offenen Saldoforderung.
- EINSCHRÄNKUNG DES WEITERVERKAUFS DURCH DEN VERTRAGSPARTNER
9.1. Team Sport ist hinsichtlich des eigenen Sortiments autorisierter Fachhändler und Teil eines Vertriebsnetzes (selektives Vertriebssystem). Der Vertragspartner erklärt, die von Team Sport bezogenen Produkte nur an solche Wiederverkäufer weiterzuveräußern, die über eine ausreichende Expertise über die vertragsgegenständlichen Produkte verfügen, wobei Maßstab hierfür die durchschnittliche Kenntnis eines Fachhandelsunternehmens ist. Insbesondere ist ein Weiterverkauf an Supermärkte und Disconter daher nicht zulässig.
9.2. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diesen Punkt wird eine Vertragsstrafe von EUR 100.000 vereinbart; diese ist auf etwaige Schadenersatzansprüche nicht anrechenbar.
9.3. Der Vertragspartner hält Team Sport in jedem Fall schad- und klaglos.
- ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, TEILNICHTIGKEIT
10.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Sport Marchl in Siezen-heim.
10.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird nach § 104 JN die Zuständigkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichts der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
10.3. Zwischen den Vertragspartnern wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom-I-VO) und des UN-Kaufrechts vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
10.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksam/e, ungültig/e oder nichtig/e (gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist sowie in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich entspricht.
- ZUSTIMMUNG
11.1. Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail Adressen, Bestell-, Liefer-, und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden von Sport Marchl gespeichert und weiterverarbeitet. Der Vertragspartner erklärt dazu sein Einverständnis. Unsere datenschutzrechtliche Verantwortung ist für uns von höchster Priorität. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden unter Einhaltung insbesondere der DSGVO, des DSG 2018 sowie des TKG verarbeitet. Sämtliche Informationen hinsichtlich unserer Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten sind in der Datenschutzerklärung, welche unter https://www.team-sport.info abrufbar ist, einzusehen oder werden auf Anforderung zugesandt.
- EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDUNG DER AGB BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
12.1. Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd §1 Abs 1 KSchG, so sind die folgenden Bestimmungen der vorliegenden AGB im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar: Punkt 1.1 letzter Satz und Punkt 2.4 letzter Satz (schriftliche Zustimmung), Punkt 5.3. bis 5.7. (Einschränkung der Gewährleistung), Punkt 6.1. und Punkt 6.2. (Haftungsbeschränkungen), Punkt 7.8. (Aufrechnungsverbot und Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts), Punkt 10.2. (Gerichtsstandsklausel) und Punkt 10.4. (Teilungültigkeit)
- SCHLICHTUNGSSTELLEN BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
13.1. Sport Marchl ist verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle „VERBRAUCHERSCHLICHTUNG“, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Telefon: 1 890 63 11, office@verbraucherschlichtung.at,